PAAR- UND FAMILIENBERATUNG
|
Der
Lehrgang Paar- und Familienberatung zielt auf die Vermittlung jener
Qualifikationen, die für eine kompetente und effiziente Durchführung von Familien- und Paarberatungsprozessen
erforderlich sind. Aufbauend
auf der Professionalität als Lebens- und SozialberaterIn stellt dieser Lehrgang
eine Zusatzqualifizierung der Beratungskompetenz dar. Der Nutzen besteht in der Erweitung des Beratungsspektrums um den Bereich Paar-und Familienberatung. DER LEHRGANG BEINHALTET den Erwerb
von grundlegendem Wissen in den Fachbereichen Sozialphilosophie/ Soziologie/ TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Studierende, die den Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung auf der Basis der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 140/2003 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 112/2006 (§ 5 Anhang) absolviert haben. Lebens- und SozialberaterInnen, die das Gewerbe ausüben oder als solche angestellt sind, können auch dann teilnehmen, wenn sie ihre Befähigung aufgrund einer früheren gesetzlichen Bestimmung nachgewiesen haben. Zusätzlich zu den im Lehrgang vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten müssen diese Personen aber auch vertiefte Kenntnisse in familienrechtlichen Fragen und in medizinischen Fachbereichen (Schwangerschaft, Geburt und Empfängnisregelung) nachweisen. Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung. ABSCHLUSSKRITERIEN Kontinuierliche
Teilnahme an den Blockveranstaltungen
BEGINN NEUER LEHRGÄNGE Innsbruck: LEHRGANGSKOSTEN Einschreibgebühr 37,00
Euro (Die Einschreibgebühr entfällt für bereits eingeschriebene
Studierende) |